Ja, wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, benötigen Sie in der Regel die schriftliche Zustimmung Ihres Ehepartners oder Partners, um Immobilien in Montenegro zu verkaufen, auch wenn die Immobilie ausschließlich in Ihrem Namen registriert ist. Dies schützt die Interessen beider Parteien gemäß den Vorschriften über das eheliche Vermögen. Ihr Notar wird die spezifischen Anforderungen für Ihre Situation bestätigen.
Ja. Nach montenegrinischem Familien- und Vermögensrecht darf eine Immobilie, die Teil des ehelichen Vermögens oder des Gesellschaftsvermögens nach allgemeinem Recht ist, nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Ehepartners oder Lebenspartners verkauft werden — auch wenn die Immobilie ausschließlich unter einem Namen registriert ist.
Der Notar muss diese Zustimmung überprüfen, bevor er den Verkauf bestätigt.
Wichtige Szenarien:
Die erforderlichen Dokumente — Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder gerichtlicher Vergleich — müssen notariell beglaubigt, apostilliert (falls im Ausland ausgestellt) und von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer ins Montenegrinische übersetzt werden. Verkäufer im Fernabsatz können die Zustimmung des Ehepartners oder Partners in ihre Vollmacht aufnehmen oder sie als separate notariell beglaubigte Erklärung vorlegen.
Quellen:
Familienrecht; Eigentums- und Eigentumsrecht; Notariatspraxis; Erfahrung bei Transaktionen im NT Realty
Wir würden uns freuen, mit Ihnen über Ihre Pläne zu sprechen — egal, ob Sie neugierig auf den Markt sind, einen Blick darauf werfen möchten oder ob Sie über einen Verkauf nachdenken.