Ja, und es ist einfacher als die meisten Leute erwarten. In Montenegro sind ausländische Käufer — sowohl aus der EU als auch aus Ländern außerhalb der EU — willkommen. In den meisten Fällen können Sie Immobilien in Ihrem eigenen Namen besitzen, ohne dass Sie einen Wohnsitz oder eine lokale Firma benötigen.
In Montenegro können sowohl EU-Bürger als auch Nicht-EU-Bürger Immobilien in ihrem eigenen Namen besitzen, mit einigen Einschränkungen für bestimmte Landarten. Normalerweise können Sie als Einzelperson direkt kaufen:
Ausländer werden in Bezug auf diese Anlagearten im Großen und Ganzen genauso behandelt wie montenegrinische Staatsbürger, vorbehaltlich der üblichen Sorgfaltspflicht und der Registrierung im Immobilienkataster. Es gibt Einschränkungen in Bezug auf:
Bei größeren landwirtschaftlichen Betrieben oder komplexeren Entwicklungen gründen Ausländer häufig eine montenegrinische Firma und kaufen das Land über das Unternehmen, das als inländische juristische Person behandelt wird.
Wichtig: Eigentum ist nicht dasselbe wie Wohnsitz. Sie können Eigentum ohne Aufenthaltserlaubnis besitzen. Wenn Sie einen Wohnsitz auf der Grundlage einer Immobilie beantragen, muss die Wohnung legal registriert sein und gemäß den geltenden Regeln einen Mindestwert von 200.000€ erfüllen.
Quellen:
Eigentums- und Eigentumsrecht; Gesetz über Immobilientransaktionen; Vermessungs- und Katasterrecht; Erfahrung mit Transaktionen im NT Realty
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