Mieteinnahmen werden mit 15% auf die Bruttoeinnahmen besteuert, wenn Sie kurzfristig vermieten (Touristenvermietungen), oder Sie können sich für eine Besteuerung des Nettoeinkommens nach Abzug der Ausgaben für Langzeitmieten entscheiden. Sie zahlen außerdem die kommunale Kurtaxe (1€ pro Nacht und Gast in der Hochsaison, 0,50€ in der Nebensaison) und müssen Ihre Vermietung bei den Steuerbehörden und der Tourismusbehörde registrieren.
Wenn Sie Immobilien in Montenegro vermieten, sind Mieteinnahmen aus Montenegro dort unabhängig von Ihrer Nationalität steuerpflichtig.
Für Einzelpersonen:
Für Unternehmen:
Kurzfristige Touristenvermietungen beinhalten auch:
Gebühren für die Immobilienverwaltung:
Auch wenn Sie nicht steuerlich in Montenegro ansässig sind, müssen Sie dieses Einkommen möglicherweise auch in Ihrem Heimatland angeben und dabei alle geltenden Doppelbesteuerungsabkommen anwenden, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Quellen:
Einkommensteuergesetz; Körperschaftsteuerrecht; Tourismus- und Gastgewerbebestimmungen; NT Realty Servicetarife
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