Häufig gestellte Fragen

Wie überprüft der Notar, dass der Verkäufer die Zahlung tatsächlich erhalten hat?

Schnelle Antwort:

Der Notar erhält oder verwahrt das Geld nicht direkt. Stattdessen muss der Verkäufer dem Notar schriftlich bestätigen, dass er den vollen Kaufpreis erhalten hat. Erst nachdem der Notar diese schriftliche Bestätigung erhalten hat (und überprüft hat, dass die Steuerpflichten eingehalten werden), wird er die Clausula Intabulandi ausstellen. Bei einigen Transaktionen werden aus Sicherheitsgründen Bankbestätigungen verwendet.

Der Notar überprüft die Zahlung mit einer von zwei Hauptmethoden:

1.Notarisches Treuhandkonto:

  • Befinden sich Gelder auf dem Treuhandkonto des Notars, kann der Notar den Eingang der vollständigen Zahlung direkt bestätigen
  • Dies ist die einfachste Methode, da der Notar die Gelder direkt einsehen kann.

2. Empfangsbestätigung des Verkäufers:

  • Der Verkäufer weist nach, dass das Geld auf seinem Konto eingegangen ist
  • In der Regel sendet der Verkäufer eine E-Mail VON seiner E-Mail-Adresse (wie im Vertrag angegeben) AN den Notar, in der bestätigt wird, dass die vollständige Zahlung eingegangen ist
  • In einigen Fällen kann der Notar zusätzliche Unterlagen anfordern, z. B.:
    • Kopie der SWIFT- oder SEPA-Überweisungsbestätigung
    • Kopie des Kontoauszugs des Verkäufers, aus dem der Betrag auf seinem Konto hervorgeht
  • Schutzmechanismus: - Wenn der Verkäufer innerhalb von etwa 10 Arbeitstagen keine Bestätigung vorlegt, kann der Käufer dem Notar einen Zahlungsnachweis vorlegen. - Der Käufer kann eine Dokumentation der SWIFT- oder SEPA-Transaktion vorlegen, aus der hervorgeht, dass das Geld überwiesen wurde

Wichtiger Unterschied:

  • Der Nachweis, dass das Geld gesendet wurde, ist nicht dasselbe wie der Nachweis, dass das Geld eingegangen ist
  • Internationale Überweisungen können verzögert oder verzögert werden, insbesondere in Fällen, in denen es um Compliance-Kontrollen, Sanktionsüberprüfungen oder Bankvermittler geht
  • Aus diesem Grund ist die Bestätigung des tatsächlichen Eingangs durch den Verkäufer die bevorzugte Methode.

Bei internationalen Banküberweisungen (einschließlich SEPA-Überweisungen) verlangt der Notar in der Regel:

  • Bestätigung des Verkäufers (E-Mail oder schriftliche Erklärung)
  • Falls erforderlich: Kopie der Überweisungsanweisung und Kontoauszug des Verkäufers mit Beleg — Bestätigung des genauen eingegangenen Euro-Betrags Erst wenn der Notar davon überzeugt ist, dass die Zahlung eingegangen ist, gibt er die Clausula Intabulandi frei, die erforderlich ist, um den Käufer als neuen Eigentümer zu registrieren.

Quellen:

Notarrecht; Notariatspraxis; Transaktionserfahrung bei NT Realty

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