Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Grunderwerbsteuer in Montenegro?

Schnelle Antwort:

Für Wiederverkaufsimmobilien zahlen Sie 3% Grunderwerbsteuer (RETT) auf den Kaufpreis. Für Neubauten von Entwicklern wird für die RETT kein Steuersatz erhoben, aber sie enthalten 21% Mehrwertsteuer im Preis — obwohl Entwickler diese Mehrwertsteuer in der Regel zurückfordern können. In jedem Fall sollten Sie etwa 3% des Kaufpreises für die Transfersteuer einplanen, es sei denn, es handelt sich um einen Neubau, bei dem die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist.

Für den Wiederverkauf von (gebrauchten) Immobilien erhebt Montenegro vom Käufer eine progressive Grunderwerbsteuer (RETT):

  • Bis zu 150.000€ → 3%
  • Von 150.000,01€ bis 500.000€ → 4.500€ plus 5% auf den Betrag über 150.000€
  • Über 500.000€ → 22.000€ plus 6% auf den Betrag über 500.000€
  • Hinweis: Es gibt keine zusätzlichen Steuerklassen über 1.000.000€ — der Steuersatz von 6% für Beträge über 500.000€ gilt für alle höherwertigen Immobilien auf unbestimmte Zeit.

Die Steuer wird anhand des von der Steuerverwaltung ermittelten Marktwerts der Immobilie und nicht nur anhand des Vertragspreises festgesetzt. Wenn sie den angegebenen Preis für zu niedrig halten, können sie den höheren Wert neu festsetzen und Steuern auf ihn erheben.

Der Käufer (Acquirer) zahlt RETT. Der Notar reicht die Steuererklärung ein, wenn der notariell beglaubigte Kaufvertrag unterzeichnet ist, und der Käufer muss die Steuer innerhalb der gesetzlichen Frist zahlen, in der Regel 15 Tage nach Unterzeichnung.

Beispielberechnungen:

Szenario 1: Neubau vom Entwickler (300.000€)

  • Kaufpreis: 300.000€ (Mehrwertsteuer bereits enthalten)
  • Mehrwertsteuer (PDV): 21% = 52.066€ (in der Regel im angegebenen Preis des Entwicklers enthalten)
  • RETT: 0€ (kein RETT bei der ersten Überweisung von einem mehrwertsteuerpflichtigen Entwickler)
  • Gesamtsteuerbestandteil: 52.066€ Mehrwertsteuer (in der Regel als im Preis inbegriffen ausgewiesen)

Szenario 2: Wiederverkauf von Immobilien 120.000€

  • Kaufpreis: 120.000€
  • RETT-Berechnung: 120.000€ × 3% = 3.600€
  • Insgesamt zu zahlende Umsatzsteuer: 3.600€

Szenario 3: Wiederverkauf von Immobilien 650.000€ (mit schrittweiser Berechnung)

  • Kaufpreis: 650.000€
  • RETT-Berechnung:
    • Erste 150.000€: 4.500€ (fester Betrag für diese Gruppe)
    • Nächste 350.000€ (von 150.000€ bis 500.000€): 17.500€ (5% von 350.000€)
    • Verbleibende 150.000€ (über 500.000€): 9.000€ (6% von 150.000€) — Zu zahlende Gesamtsteuer: 4.500€ + 17.500€ + 9.000€ = 31.000€

Für neu gebaute Immobilien, die direkt von einem mehrwertsteuerpflichtigen Bauträger gekauft wurden, wird bei der ersten Übertragung normalerweise eine Mehrwertsteuer von 21% anstelle der Rett berechnet. Der Bauträger berechnet Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis, und dies ist die primäre Steuerpflicht des Käufers. Die Mehrwertsteuer ist in der Regel im ausgeschriebenen Preis enthalten. Spätere Weiterverkäufe dieser Immobilie unterliegen dann der Umsatzsteuer und nicht der Mehrwertsteuer.

Quellen:

Gesetz über die Grunderwerbsteuer (in der jeweils gültigen Fassung); Beratung durch die Finanzverwaltung von Montenegro; Erfahrung mit Transaktionen von NT Realty

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