Häufig gestellte Fragen

Wer bezahlt die Notar- und Übersetzungsgebühren?

Schnelle Antwort:

Gemäß Vereinbarung zahlt der Käufer in der Regel sowohl die Notargebühren als auch die Gebühren für den vereidigten Gerichtsübersetzer, obwohl dies zwischen den Parteien ausgehandelt werden kann.

Bei montenegrinischen Immobilientransaktionen trägt der Käufer in der Regel die Kosten für Notar- und Übersetzungsdienstleistungen, obwohl es den Parteien freisteht, in ihrem Vertrag etwas anderes zu vereinbaren.

Die Notargebühren werden durch einen offiziellen Tarif festgelegt, der von der Notarkammer von Montenegro (Notarska Komora) reguliert wird und sich nach dem Transaktionswert richtet. Die Gebührenstruktur ist transparent, alle Gebühren unterliegen einer PDV (Mehrwertsteuer) von 21%.

Offizielle Notartarifstruktur (gültig bis Januar 2026):

Für Immobilienwerte bis zu 120.000€:

  • 0€ — 5.000€: Grundgebühr 70€
  • 5.001€ — 20.000€: Grundgebühr 120€
  • 20.001€ — 40.000€: Grundgebühr 170€
  • 40.001€ — 60.000€: Grundgebühr 250€
  • 60.001€ — 80.000€: Grundgebühr 300€
  • 80.001€ — 120.000€: Grundgebühr 350€


Für Immobilienwerte über 120.000€:

  • Die Grundgebühr beginnt bei 350€
  • Für jeden Zuwachs von 15.000€ über 120.000€ fügen Sie 10€ hinzu
  • Maximale Grundgebühr: 5.000€
  • Alle Grundgebühren unterliegen einer PDV (Mehrwertsteuer) von 21%


Beispielberechnungen (nur Basistarif + 21% PDV):

  • Immobilienwert 100.000€: Basistarif 350€ + PDV 73,50€ = 423,50€
  • Immobilienwert 250.000€: Basistarif 440€ + PDV 92,40€ = 532,40€
  • Immobilienwert 500.000€: Basistarif 610€ + PDV 128,10€ = 738,10€
  • Immobilienwert 1.000.000€: Basistarif 940€ + PDV 197,40€ = 1.137,40€


Wichtig:
Diese Zahlen zeigen nur den Notar-Basistarif. In den tatsächlichen Notarrechnungen sind zusätzliche variable Kosten enthalten: mehrere Kopien von Verträgen (pro Exemplar berechnet), Vertragsdauer (bei längeren Verträgen fallen höhere Gebühren an), Verwaltungskosten (Taksa, Registergebühren) und andere notarielle Dienstleistungen. Die gesamte Notargebühr kann aufgrund dieser Faktoren erheblich variieren. Ihr Notar kann Ihnen ein genaues Angebot einschließlich aller anfallenden Gebühren unterbreiten, sobald er den Kaufpreis, die Transaktionsdetails und die Anzahl der erforderlichen Exemplare kennt.


Hinweis:
Der offizielle Tarif soll im Januar 2026 überarbeitet werden. Für aktualisierte Tarife nach diesem Datum wenden Sie sich bitte an Ihren Notar.

Überblick über die Gebühren für vorläufige Verträge im Vergleich zu den Hauptverträgen: Bei Immobilientransaktionen in Montenegro werden häufig zwei Verträge verwendet: ein Vorvertrag (predugovor), gefolgt vom Hauptverkaufsvertrag. Für den Vorvertrag werden 50% des vollen Notartarifs berechnet. Wenn Sie später den Hauptvertrag mit demselben Notar unterzeichnen, beträgt diese Gebühr ebenfalls 50% des vollen Tarifs. Sie zahlen also effektiv den vollen Tarif, aufgeteilt auf beide Unterschriften.


Der Notar bereitet die Verträge vor, überprüft die Identität, bestätigt, dass beide Parteien die Bedingungen verstanden haben, und stellt die Clausula Intabulandi aus, sobald die Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind. Für Vertragsänderungen (Anlagen) fallen zusätzliche Gebühren an, in der Regel 25% des Basistarifs für jeden Anhang.


Gebühren für vereidigte Gerichtsübersetzer sind erforderlich, wenn eine der Parteien der Transaktion nicht fließend Montenegrinisch spricht. Der Übersetzer übersetzt während der Unterzeichnungszeremonie mündlich und kann auch schriftliche Dokumente übersetzen. Typische Kosten: Die mündliche Übersetzung während der Unterzeichnung kostet 35-50 € pro Stunde (in der Regel insgesamt 1-2 Stunden), während die schriftliche Übersetzung des Vertrags etwa 20€ pro Seite kostet, in der Regel 120-200 € für einen Standardkaufvertrag für Wohnimmobilien.

Diese Gebühren fallen getrennt von und zusätzlich zur Grunderwerbsteuer (RETT), den Gebühren für die rechtliche Sorgfaltspflicht und etwaigen Agenturprovisionen an. Zusammen mit anderen Nebenkosten erhöhen sie in der Regel den Gesamtkaufpreis um 1 bis 3%.


Der Käufer zahlt zwar die übliche Praxis, aber nichts hindert die Parteien daran, zu vereinbaren, dass der Verkäufer einen Teil oder alle dieser Kosten trägt oder dass sie aufgeteilt werden. Eine solche Vereinbarung sollte in der Vorvereinbarung oder im endgültigen Vertrag klar und deutlich angegeben werden, um Verwirrung zu vermeiden. Ihr Anwalt oder Vertreter kann Sie darüber beraten, was in Ihrer spezifischen Gemeinde und Art der Transaktion üblich ist.

Quellen:

Offizieller Notartarif (Notarska Komora Crne Gore — Tarifa o naknadama, gültig ab Dezember 2025); Vorschriften für vereidigte Gerichtsübersetzer; Notargesetz; Erfahrung mit Transaktionen von NT Realty

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