Häufig gestellte Fragen

Benötige ich eine Apostille für Dokumente, die in meinem Land ausgestellt wurden?

Schnelle Antwort:

Das hängt davon ab, wo Ihre Dokumente ausgestellt wurden. Wenn Sie aus einem Land der Haager Konvention stammen (zu dem die meisten westlichen Länder gehören), benötigen Sie eine Apostille. Wenn nicht, müssen Ihre Dokumente konsularisch beglaubigt werden. In jedem Fall benötigen sie außerdem eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Gerichtsübersetzer in Montenegro.

In den meisten Fällen ja: Sie sollten planen, für wichtige öffentliche Dokumente, die in Ihrem Heimatland ausgestellt wurden und in Montenegro verwendet werden, eine Apostille (oder konsularische Legalisierung) zu beantragen. Montenegro ist Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens. Für Dokumente aus anderen Konventionsstaaten (wie Strafregisterurkunden, Geburts- oder Heiratsurkunden und einige Firmendokumente) ist in der Regel eine Apostille erforderlich, damit die montenegrinischen Behörden sie ohne weitere Beglaubigung akzeptieren können. Wenn Ihr Land nicht Teil der Konvention ist, ist stattdessen in der Regel eine vollständige konsularische Legalisierung erforderlich. Für welche Dokumente genau eine Apostille erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab (Wohnsitz, Unternehmensgründung, Heirat usw.). Erkundigen Sie sich daher unbedingt im Voraus bei Ihrem Anwalt oder Berater, welche Dokumente Sie vor Ihrer Reise vorbereiten müssen.

Quellen:

Haager Apostilleübereinkommen; Beratung durch das Auswärtige Amt und das Justizministerium; örtliche Notariatspraxis

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